Versand nach
Citroën
Bj 1988
CX Break - MAK
2.2 Benzin - 2150 ccm, 83 kW - 113 PS
Lochkreis / NB:
Traglast:

Geschwindigkeit:
4x108 / 65,1
ab 87 (545 kg/Rad) für VA
ab 87 (545 kg/Rad) für HA
ab S (180 km/h) für Sommer
ab S (180 km/h) für Winter §36

Alu-kompletträder

Winterkompletträder

Ganzjahreskompletträder

Diese Saison auswählen

Sommerkompletträder

Diese Saison auswählen
A
A
ABC
0dB

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.