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Mercedes-Benz
Bj 2001
G - 461
2.9 Diesel - 2874 ccm, 88 kW - 120 PS, Allrad
Lochkreis / NB:
Traglast:

Geschwindigkeit:
5x130 / 84,1
ab 100 (800 kg/Rad) für VA
ab 100 (800 kg/Rad) für HA
ab N (140 km/h) für Sommer
ab N (140 km/h) für Winter §36

Alu-kompletträder

Winterkompletträder

16 Zoll

17 Zoll

18 Zoll

Ganzjahreskompletträder

Diese Saison auswählen

Sommerkompletträder

Diese Saison auswählen
A
A
ABC
0dB

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.